Ist die DNS-Messung gerichtlich anerkannt ?
Feuchte-Messergebnisse wurden in der Vergangenheit dann 'gerichtlich anerkannt', wenn sie bereits die Schadens-URSACHE wurden !
(es musste ein Schadensfall bearbeitet werden, der aufgrund zu hoher Rest-Feuchte im Estrich eingetreten ist !)
Unsere Feuchte-Messergebnisse mussten bisher gerichtlich NICHT anerkannt werden, weil mit unseren Messgeräten KEINE Feuchte-Schäden verursacht wurden, die zu einem gerichtlichen Fall geworden wären ! (seit mehr als 20 Jahren werden unsere Messgeräte bei mehr als 6.000 Bodenleger-Betrieben schadens-frei angewandt).
(es musste ein Schadensfall bearbeitet werden, der aufgrund zu hoher Rest-Feuchte im Estrich eingetreten ist !)
Unsere Feuchte-Messergebnisse mussten bisher gerichtlich NICHT anerkannt werden, weil mit unseren Messgeräten KEINE Feuchte-Schäden verursacht wurden, die zu einem gerichtlichen Fall geworden wären ! (seit mehr als 20 Jahren werden unsere Messgeräte bei mehr als 6.000 Bodenleger-Betrieben schadens-frei angewandt).
Sie müssen einen Schadensfall VERHINDERN, weil es im Schadensfall egal ist, ob, und mit was, Sie eine Messung gemacht haben ! SIE müssen den Schadensfall zunächst gerichtlich verantworten, bis SIE die tatsächliche Schadens-Ursache gefunden haben (was nicht immer möglich ist !).
Im Umkehrschluss bedeutet dies, daß das 'anerkannte' CM-Messergebnis (die CM-METHODE ist NICHT anerkannt !) in jedem Fall FALSCHE Mess-Ergebnisse gezeigt haben muss, sonst wäre kein Feuchte-Schaden entstanden.
