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CM-Grenzwert → Schadens-Ursache !

...und wie feucht ist es hier ?

was ist sicherer ?    1  CM-Messergebnis ?    oder  20 DNS-Messergebnisse ! 

Feuchteschaden trotz CM-Messung :

Ein Richter wird Sie nicht frei-sprechen, nur weil Sie eine CM-Messung gemacht haben !
Er wird  SIE  fragen  WARUM  trotz CM-Messung an  IHREM  Bodenbelag ein Feuchteschaden auftreten konnte !
Sie versuchen dann über den Klebstoff-Hersteller eine Erklärung zu finden, was faktisch nicht gelingen kann !
... und jetzt hat jeder Bau-Beteiligte  VIEEEL ZEIT  -----  AUSSER  IHNEN !

Ohne zu wissen, welche Restfeuchtemenge tatsächlich zum Feuchteschaden führen kann,
       nutzt der 2,0 CM-%-Grenzwert nichts !
       Es gibt genügend Schadensfälle,  die bei 1,4 CM-% aufgetreten sind,
       weil die meisten Zementestrichsorten auf 0,7 CM-% austrocknen können ! (wenn sie warm werden !)

Bisher hat man im Schadensfall nur nach der angewandten Feuchtemessmethode gefragt,
       und ob der 2,0 (1,8) CM-%-Grenzwert erreicht war.

Niemand hat sich darüber gewundert daß man schon lange 
       1,5 und niedrigere CM-%-Messwerte gemessen hat, 
       die den 2,0 CM-Grenzwert ausser Kraft gesetzt haben !

Niemand hat danach gefragt wie weit der Estrich im günstigsten Fall austrocknen kann !
       Dann hätte der 2,0 CM-%-Grenzwert schon lange reduziert werden müssen !

Dabei ist eines klar :
        Wenn der Estrich bei 2,0 CM-% (nachweislich richtig gemessen) belegt wurde,
        und ein Feuchteschaden eintrat,
        wonach z.B. 1,5 CM-% gemessen werden,

... war der Estrich bei  2,0 CM-%  NICHT  belegereif !
...   und durfte laut einschlägiger "CM-Regel" doch belegt werden !

Der falsche CM-Grenzwert ist die Feuchteschadens-Ursache !

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Ist der Bodenleger schuld wenn er sich sich an die "geltende CM-Regel" gehalten hat ???

Oder ist der "CM-Regel-Vorschreiber" schuld wenn er den falschen Grenzwert vorgegeben hat ???

      Die einfachste Lösung war :
      Der Bodenleger hat die CM-Messung falsch gemacht !

      Schuldfrage geklärt !   -   Bodenleger schuld !  -  keine weiteren Untersuchungen notwendig !

      manche Bodenleger bezahlen diesen Feuchteschaden obwohl sie nicht schuld sind !   
      andere müssen sich aus der Bodenleger-Innung nach -180 abmelden !

      Der Bodenleger ist ausser Stande eine CM-Messung "richtig" zu machen und zu beurteilen,
      selbst wenn er wissen würde, daß der Estrich auf 0,7 CM-% austrocknen kann !

Der Bodenleger sollte dieses Feuchterisiko nicht mehr übernehmen,
      weil er  IN  KEINEM  FALL  den Gegenbeweis antreten kann ! (oder längst vorher insolvent wurde !)

Fragen Sie mal spasshalber den CM-Geräte-Hersteller,
      ob er für die Richtigkeit des CM-Messergebnisses Verantwortung übernimmt !

DNS-Denzel übernimmt die Verantwortung für DNS-Messergebnisse, ...
  ... wenn der "Trocken"-Wert (20°C-Ausgleichsfeuchtewert) der Estrichsorte bekannt ist !
      (siehe auch DNS-Belegereife-Liste)

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