was ist sicherer ? 1 CM-Messergebnis ? oder 20 DNS-Messergebnisse !
Feuchteschaden trotz CM-Messung :
Ein Richter wird Sie nicht frei-sprechen, nur weil Sie eine CM-Messung
gemacht haben !
Er wird SIE fragen WARUM trotz CM-Messung an
IHREM Bodenbelag ein Feuchteschaden auftreten konnte !
Sie versuchen dann über den Klebstoff-Hersteller eine Erklärung zu finden, was
faktisch nicht gelingen kann !
... und jetzt hat jeder Bau-Beteiligte VIEEEL ZEIT -----
AUSSER IHNEN !
Ohne zu wissen, welche Restfeuchtemenge tatsächlich zum Feuchteschaden
führen kann,
nutzt der 2,0 CM-%-Grenzwert nichts !
Es gibt genügend Schadensfälle, die
bei 1,4 CM-% aufgetreten sind,
weil die meisten Zementestrichsorten auf
0,7 CM-% austrocknen können ! (wenn sie warm werden !)
Bisher hat man im Schadensfall nur nach der angewandten Feuchtemessmethode
gefragt,
und ob der 2,0 (1,8) CM-%-Grenzwert
erreicht war.
Niemand hat sich darüber gewundert daß man schon lange
1,5 und niedrigere CM-%-Messwerte gemessen
hat,
die den 2,0 CM-Grenzwert ausser Kraft
gesetzt haben !
Niemand hat danach gefragt wie weit der Estrich im günstigsten Fall
austrocknen kann !
Dann hätte der 2,0 CM-%-Grenzwert schon
lange reduziert werden müssen !
Dabei ist eines klar :
Wenn der Estrich bei 2,0 CM-%
(nachweislich richtig gemessen) belegt wurde,
und ein Feuchteschaden eintrat,
wonach z.B. 1,5 CM-% gemessen werden,
... war der Estrich bei 2,0 CM-% NICHT
belegereif !
... und durfte laut einschlägiger "CM-Regel" doch
belegt werden !
Der falsche CM-Grenzwert ist die Feuchteschadens-Ursache !
Ist der Bodenleger schuld wenn er sich sich an die "geltende CM-Regel" gehalten hat ???
Oder ist der "CM-Regel-Vorschreiber" schuld wenn er den falschen Grenzwert vorgegeben hat ???
Die einfachste Lösung war :
Der Bodenleger hat die CM-Messung
falsch gemacht !
Schuldfrage geklärt ! - Bodenleger schuld ! - keine weiteren Untersuchungen notwendig !
manche Bodenleger bezahlen diesen Feuchteschaden obwohl sie nicht schuld sind
!
andere müssen sich aus der
Bodenleger-Innung nach -180 abmelden !
Der Bodenleger ist ausser Stande eine
CM-Messung "richtig" zu machen und zu beurteilen,
selbst wenn er wissen würde, daß der Estrich
auf 0,7 CM-% austrocknen kann !
Der Bodenleger sollte dieses Feuchterisiko nicht mehr übernehmen,
weil er IN KEINEM FALL
den Gegenbeweis antreten kann ! (oder längst vorher insolvent
wurde !)
Fragen Sie mal spasshalber den CM-Geräte-Hersteller,
ob er für die Richtigkeit des
CM-Messergebnisses Verantwortung übernimmt !
DNS-Denzel übernimmt die Verantwortung für DNS-Messergebnisse, ...
... wenn der "Trocken"-Wert (20°C-Ausgleichsfeuchtewert) der
Estrichsorte bekannt ist !
(siehe auch DNS-Belegereife-Liste)