
was ist sicherer ? 1 CM-Messergebnis ? oder 20 DNS-Messergebnisse !
Feuchteschaden trotz DNS-Messung ?
DNS-Denzel-Messungen sollen Schadensfälle verhindern !
(es ist in mehr als 15 Jahren, bei mehr als 3.000
DNS-Messgeräte-Anwendern KEIN
Feuchteschaden bekannt geworden,
der auf DNS-Fehlmessungen zurückzuführen wäre
!)
Wer Feuchtemessungen (egal welche Messmethode !) durchführen will, muss wissen,
welcher Estrich genau vorliegt, oder welchen
Ausgleichsfeuchtewert der Estrich annehmen kann !
Wenn man diese Basis-Informationen (Bauherren-Pflicht !) nicht nennen kann,
ist eine Feuchtemessung überflüssig !
(Prüfpflicht NICHT erfüllbar !)
weil man dann nicht weiss, welche
Wassermenge UNGEFÄHRLICH ist !
Dann muss der Bodenleger die Verantwortung für sein Gewerk
AUSSCHLIESSEN !
weil er dann nicht beurteilen kann, welche
Wassermenge GEFÄHRLICH werden kann !
OHNE den Ausgleichsfeuchtewert zu kennen,
befindet sich der Bodenleger im "grob-fahrlässigkeits-Bereich"
!
MIT Kenntnis des Ausgleichsfeuchtewertes,
befindet sich der Bodenleger im Bereich seines
Belegereife-Urteils-Vermögens !
Bleibt zu hoffen, daß sich der Bodenleger nicht mehr nur auf den
EINEN, angeblich vorgeschriebenen, 2,0
CM-%-Grenzwert verlässt !
Mal angenommen, es gäbe einen Feuchteschaden trotz DNS-Denzel-Messung :
DNS-Denzel würde erst nach dem zutreffenden Ausgleichsfeuchtewert für den vor-Ort-Estrich fragen !
Wenn dieser nicht bekannt ist, wäre der Bodenleger in Erklärungsnot !
... weil ohne zutreffenden Ausgleichsfeuchtewert
KEINE Belegereife-Beurteilung möglich ist !
Wenn der Ausgleichsfeuchtewert bekannt ist, wird kontrolliert,
ob die vor Verlegung gemessenen Restfeuchtewerte
im gelben oder grünen Bereich waren.
Wenn dies der Fall ist, wird DNS-Denzel prüfen, ob man das
Estrich-Bindemittel geändert hat,
wonach eine neue Einstellung für das
DNS-Denzel-Messgerät hätte ermittelt werden müssen.
Wenn keine Bindemittel-Änderung vorgenommen wurde,
wird DNS-Denzel helfen, die tatsächliche
Schadens-Ursache zu finden,
die möglicherweise in der
Feuchte-Empfindlichkeit der Ausgleichs-Spachtelmasse
oder des Klebstoffes begründet liegt.
... was bis heute nicht wirklich untersucht
wurde,
weil der Bodenleger dann
schon "nichts mehr nachweisen" konnte !
Es gibt namhafte Bindemittel-Hersteller, die für ihre Estrich-Bindemittel
und Zuschlagstoffe
ein Feuchteprofil (Trocknungsverlauf) von
DNS-Denzel erstellen lassen,
das auf DNS-Denzel-Feuchtemessgeräten hinterlegt
wird,
UM BAUSTELLEN-GERECHTE FEUCHTEMESSUNGEN MÖGLICH ZU MACHEN !
Ein Bindemittel-Hersteller hat auch für seine
Ausgleichs-Spachtelmassen Feuchteprofile
erarbeiten lassen,
die ab 10 mm Schichtdicke anzuwenden sind.
An diesen Feuchteprofilen kann man im Zweifelsfall auch erkennen,
... ob der Estrich künstlich getrocknet wurde,
(und damit nicht zu beurteilen ist !).
... ob der günstigste W/Z-Wert eingehalten
wurde.
... ob die Baustellen-Trocknungs-Bedingungen
vernünftig gewählt wurden.
... ob partiell Trocknungs-Behinderungs-Folien
zum "Schutz des Estrichs" aufgelegen haben.
... OB GENERELL EIN BAUSTOFFFEUCHTE-RISIKO ZU BEACHTEN IST !
Man kann und konnte Sie niemals verurteilen,
weil sie KEINE CM-Messung
gemacht haben ! (Rechtsgutachten Dr. Nickl)
Man kann und konnte Sie niemals verurteilen,
weil Sie "nur eine
DNS-Denzel-Feuchtemessung" gemacht haben !
Nennen Sie uns die Personen oder Berichts-Autoren, die Ihnen damit Angst
gemacht haben !
wir werden diese fragen, ob sie für die
CM-Messergebnisse Verantwortung übernehmen !
Nennen Sie uns die Gerichtsurteile, die auf falschen "Regeln"
basieren !
wir werden die Richter fragen, ob
Naturgesetze (Wasserverdampfung) weniger wichtig sind,
als CM-Regel-Ratespiele !
Da dies NICHT der Fall sein wird !
verlassen Sie sich auf
DNS-Denzel-Messergebnisse,
die an tausenden
Estrich-Trocknungs-Prüfungen kalibriert wurden !
... UM ZU VERHINDERN DASS SACHVERSTÄNDIGE FEHLER MACHEN KÖNNEN !