Ist die DNS-Messung gerichtlich anerkannt?
Feuchte-Messergebnisse wurden in der Vergangenheit dann 'gerichtlich anerkannt', wenn sie bereits die Schadens-URSACHE wurden! (Es musste ein Schadensfall bearbeitet werden, der aufgrund zu hoher Rest-Feuchte im Estrich eingetreten ist!)
Unsere Feuchte-Messergebnisse mussten bisher gerichtlich NICHT anerkannt werden, weil mit unseren Messgeräten KEINE Feuchte-Schäden verursacht wurden, die zu einem gerichtlichen Fall geworden wären!
(Seit mehr als 20 Jahren werden unsere Messgeräte bei mehr als 6.000 Bodenleger-Betrieben schadens-frei angewandt).
Rechtsgutachten
Das Rechtsgutachten (das allen DNS-Messgeräten beiliegt), bestätigt, daß DNS-Denzel-Feuchte-Messgeräte anstelle der CM-Messmethode verwendet werden dürfen.
Vorbeugen statt Heilen
Sie müssen einen Schadensfall VERHINDERN, weil es im Schadensfall egal ist, ob, und mit was, Sie eine Messung gemacht haben! SIE müssen den Schadensfall zunächst gerichtlich verantworten, bis SIE die tatsächliche Schadens-Ursache gefunden haben.
CM-Messergebnis
Im Umkehrschluss bedeutet dies, daß das 'anerkannte' CM-Messergebnis (die CM-METHODE ist NICHT anerkannt!) in jedem Fall FALSCHE Mess-Ergebnisse gezeigt haben muss, sonst wäre kein Feuchte-Schaden entstanden.
Verantwortung
Weder der CM-Empfehler, noch der CM-Geräte-Hersteller übernimmt (wenn Sie eine CM-Messung gemacht haben) die Verantwortung für den Schadensfall!
Folgerichtig sind Gerichts-Urteile, die aufgrund fehlender CM-Messungen ergingen, anfechtbar!
Fachwissen und Logik bewahren vor Fehl-Beurteilungen und bewahren die Gesundheit der Bauherren.
DNS Denzel – Experten für Messtechnik
